Bayrischer Rechtsanwalt gibt nützliche Tipps im Umgang mit Behörden und vor Gericht!

7 Minuten

Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht Grubwinkler ist bundesweit gefragter Spezialist für Betäubungsmittelstrafrecht. Seine Schwerpunkte bilden  Handeltreiben und Besitz in nicht geringer MengeDarknet, Einfuhr, Anbau und Verstöße gegen das NpSG, AMG sowie AntiDopG.

Strafrecht

Tätigkeitsschwerpunkt unserer Strafverteidiger im allgemeinen Strafrecht ist insbesondere:

  • Diebstahl, schwerer Diebstahl, Unterschlagung
  • Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung
  • Betrug, Computerbetrug, Urkundenfälschung
  • Sachbeschädigung, Graffiti, usw.
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte / Tätlicher Angriff, Beleidigung
  • Raub, räuberische Erpressung
  • Sexualstrafrecht, Brandstiftung, Straftaten gegen das Leben

Welche Räume darf die Polizei durchsuchen?

Die Polizei darf die Wohnung des Verdächtigen durchsuchen. Das sind alle Räume, in denen sich der Verdächtige aufhält und die er benutzt. In der WG ist das das persönliche Zimmer sowie alle Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad oder Wohnzimmer. Räume, die ausschließlich von einem anderen WG-Mitglied genutzt werden, dürfen nicht durchsucht werden.
Die Polizei darf im Rahmen der Hausdurchsuchung auch anderen Räume (Garage, Keller, Schuppen) des Verdächtigen durchsuchen.

Was darf die Polizei durchsuchen?

Die Polizei darf auch Gegenstände wie Taschen, Koffer, Autos, Kisten und Kleidung im Schrank durchsuchen.

Im Ablauf der Hausdurchsuchung darf die Polizei auch den Verdächtigen selbst durchsuchen. Die Polizei darf also auch die Kleidung am Körper und sogar unter der Kleidung (Körperliche Untersuchung) durchsuchen.
Die Polizei darf im Rahmen der Hausdurchsuchung nicht gegen den Willen des Beschuldigten in Körperöffnungen schauen.

Darf die Polizei Gegenstände durchsuchen, die jemand anderem gehören?

Die Polizei darf bei der Hausdurchsuchung alles durchsuchen, woran der Beschuldigte zumindest Mitgewahrsam hat. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Wenn sich der Beschuldigte zum Beispiel einen Schrank, Rucksack oder ein Kleidungsstück mit einem Mitbewohner teilt, darf der Gegenstand durchsucht werden.

Gegenstände, die jemand anderem gehören und auf die der Beschuldigte keinen Zugriff hat, dürfen nicht durchsucht werden.

Darf die Polizei auch Gegenstände von anderen Personen mitnehmen?

Die Polizei darf alles beschlagnahmen, das für die Straftat und den Grund der Durchsuchung als Beweismittel von Bedeutung ist. Wenn den Gegenstanden für die Untersuchung unmittelbar oder mittelbar eine potentielle Beweisbedeutung zukommt, dürfen auch Gegenstände von Dritten beschlagnahmt werden.

Wann darf die Polizei eine Hausdurchsuchung durchführen?

Die Polizei darf eine Hausdurchsuchung durchführen, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt oder Gefahr im Verzug gegeben ist.

Was ist Gefahr im Verzug?

Gefahr im Verzug liegt vor, wenn ein Durchsuchungsbeschluss durch einen Richter nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Das ist der Fall wenn ein Beschluss erst am nächsten Morgen zu bekommen wäre und bis dahin Beweismittelverlust eintreten würde. Die Gefahr im Verzug muss tatsächliche Gründe haben und kann nicht auf Vermutungen oder kriminalistische Alltagserfahrung gestützt werden.

Darf in der Nacht durchsucht werden?

Die Hausdurchsuchung darf grundsätzlich nur in folgenden Zeiträumen durchgeführt werden:
April bis September: 04:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Oktober bis März: 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Eine Ausnahme gilt bei der Verfolgung auf frischer Tat, Gefahr im Verzug oder bei der Verfolgung eines flüchtigen Gefangenen.

Ausgenommen sind auch Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich sind. Das sind zum Beispiel Clubs und Gaststätten zu Öffnungszeiten.
Ausgenommen sind auch Orte, die der Polizei als Versammlungsorte bestrafter Personen, des Glücksspiels, des verbotenen Betäubungsmittel– und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind.

Darf ich bei der Durchsuchung dabei sein?

Ja, der beschuldigte Wohnungsinhaber darf dabei sein. Die Anordnung der Durchsuchung bricht das Hausrecht nicht.
Der Beschuldigte hat nach § 106 StPO ein Anwesenheitsrecht. Kann er selbst nicht dabei sein, kann er einen Vertreter oder einen erwachsenen Angehörigen, Mitbewohner oder Nachbarn zuziehen.

Muss mir die Polizei sagen warum sie durchsucht?

Die Polizei muss dem Beschuldigten den Zweck der Durchsuchung vor deren Beginn mitteilen. Die Polizei muss gegebenenfalls auch die Gründe für Gefahr im Verzug angeben und aktenkundig machen.

Darf die Polizei bei einer Hausdurchsuchung Fotos machen?

Die Polizisten dürfen (nur) Fotos machen, wenn das zur Dokumentation erforderlich ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es um die genaue Lage oder den Fundort von Gegenständen geht.
Die Polizei darf auch Fotos machen, wenn sie damit eine Beschlagnahme vermeiden kann, weil zum Beispiel ein Foto als Beweis reicht und der Gegenstand dadurch nicht beschlagnahmt werden muss.

Welche Gegenstände darf die Polizei mitnehmen?

Die Polizei darf alles beschlagnahmen, das für die Straftat und den Grund der Durchsuchung als Beweismittel von Bedeutung ist.
Die Polizei kann auch Gegenstände vorläufig beschlagnahmen, die auf andere Straftaten hindeuten. Das sind sogenannte Zufallsfunde. Voraussetzung für die vorläufige Beschlagnahme von Zufallsfunden ist, dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.

Beispiele: Bei der Durchsuchung wegen Betäubungsmitteln wird Diebesgut gefunden. Bei der Durchsuchung wegen Steuerhinterziehung werden Betäubungsmittel gefunden.

Ist der Zweck der Durchsuchung erreicht und sind zum Beispiel die gesuchten Gegenstände gefunden, darf nicht weiter durchsucht werden.

Hausdurchsuchung Ablauf Durchsuchungsbeschluss

Aktuelle Referenzen unserer Anwälte für BtMG:

Vielzahl von Einstellungen nach § 170 II StPO, 31a I BtMG und 153a StPO bei geringen Mengen zum Eigenbedarf. Darüber hinaus eine große Zahl gerichtlicher Fälle.

Auszugsweise aus mehreren tausend Fällen:

Vorwurf und ggf. Menge BtMGerichtRechtsfolge / Strafe
29 Ecstasy, 9g Kokain, 20g AmphetaminAG LandshutFreispruch
700g Marihuana HandeltreibenAG RottweilGeldstrafe
Falsche VerdächtigungLG TraunsteinFreispruch
11 EcstasytablettenAG MünchenFreispruch
1kg MarihuanaAG MünchenGeldauflage, sozialer Trainingskurs
60g Methamphetamin, 32g Kokain, 280g Amphetamin, 320 Ecstasytabletten, 250g Marihuana (3 Vorstrafen)AG München2 Jahre 5 Monate
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, KörperverletzungAG MünchenEinstellung § 153 II StPO
388g MarihuanaAG SiegenGeldstrafe 90 Tagessätze
Gefährliche KörperverletzungAG MünchenFreispruch
65g Marihuana 4g AmphetaminAG WeißenburgGeldstrafe 40 Tagessätze
2g KokainStaatsanwaltschaft DortmundEinstellung
3g KokainStaatsanwaltschaft BerlinEinstellung
108g AmphetaminAG Gifhorn500 Euro Geldauflage JGG
33g Marihuana, 6 CannabissamenAG HannoverEinstellung
Geldfälschung, 25g Amphetamin, 20g Haschisch, 1g MDMA, 2C-B, Salvinorin A, DMTAG Weimar1 Jahr 4 Monate Bewährung
6g MethamphetaminStaatsanwaltschaft KasselEinstellung
100g Marihuana, Handeltreiben nicht geringer MengeLG ChemnitzFreispruch
29 Ecstasy, 9g Kokain, 20g AmphetaminAG LandshutFreispruch
615g Marihuana Besitz nicht geringer MengeAnbauAG Rottweil150 Tagessätze Geldstrafe
52g Amphetamin, 101g Marihuana, 0,25g MDMAAG Eggenfelden90 Tagessätze Geldstrafe, Teilfreispruch
530g Marihuana Besitz nicht geringer Menge, 7 VorstrafenAG Mannheim10 Monate Bewährung
280g Marihuana Besitz nicht geringer MengeAnbauAG München150 Tagessätze Geldstrafe
Geldfälschung, Besitz 25g Amphetamin, 20g Haschisch, MDMA, 2c-B, Salvinorin A, Psilocin, Dimethyltryptamin, etc.AG Weimar1 Jahr 4 Monate Bewährung
12kg Methamphetamin, 5kg Marihuana, Handeltreiben nicht geringer Menge, 3 VorstrafenLG Halle6 Jahre 10 Monate
4g MarihuanaAG WeilheimFreispruch
30g AmphetaminAG RosenheimFreispruch
Anbau 38 CannabispflanzenAG Apolda60 Tagessätze Geldstrafe
Handeltreiben in 31 Fällen, 70g MarihuanaAG Tettnang300,- € Geldauflage, Suchtberatung
Besitz, Herstellung, Anbau, 25g Heroin, 1,2kg MarihuanaAG Traunstein1 Jahr 8 Monate Bewährung
Handeltreiben nicht geringe Menge, 114 g AmphetaminAG NördlingenFreispruch
Besitz und Anbau, 8 Cannabispflanzen / 82g MarihuanaAG Neustadt2.400,- € Geldstrafe
Bandenmäßiges Handeltreiben, 3100kg Haschisch, 40kg Heroin, 25kg KokainStaatsanwaltschaft München I(laufend)
Besitz und Beihilfe zum Handeltreiben nicht geringer Menge, 1 kg MarihuanaAG Mühldorf am Inn1 Woche Jugendarrest + Auflagen und Weisungen
Handeltreiben nicht geringe Menge, 830 g Amphetamin – 80 g MarihuanaAG IngolstadtBewährung
Handeltreiben nicht geringe Menge mit Waffen, § 30a II Nr. 2 BtMG, 24 Cannabispflanzen, 271,11g Marihuana, 127,24 HaschischLG Landshut1 Jahr 6 Monate Bewährung
Bandenmäßiges Handeltreiben, 1 kg MethamphetaminLG MünchenFreispruch
Handeltreiben nicht geringe Menge, 22,4 kg MarihuanaBGH6 Jahre (Revision)
100g Amphetamin, 20g Kokain, 2g MDMA, 2g Methamphetamin, u.A.AG PfaffenhofenGeldstrafe und Einstellung
Handeltreiben, 420 kg MarihuanaLG München(Zweitmeinung)
Handeltreiben mit Waffen, 4 kg HaschischLG Deggendorf2 Jahre Bewährung
Handeltreiben BtM nicht geringe Menge, 4.000g AmphetaminAG Bad Kreuznach2 Jahre 6 Monate
Handeltreiben, 8 kg Marihuana, 1,3 kg Haschisch, 1000 Ecstasytabletten, 250 g AmphetaminAG Altötting1 Jahr 8 Monate
Einfuhr, 24 Kilo KokainLG Wuppertal4 Jahre 6 Monate
Beihilfe zum Handeltreiben BtM nicht geringe Menge, 250g MarihuanaAG SchwandorfFreispruch

WEBSEITE: https://www.rgra.de/

München – Stuttgart – Freilassing – Eggenfelden – Bad Kötzting

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Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte PartG
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LAGE ++ 18.4.2024 // Peter Denk, Frank Köstler, Marc Riemke und Manuel C. Mittas

AUDIO PODCAST: Listen to OUTOFTHEBOX-PODCAST #48 ++ LAGE // 18.4.2024 ++ Peter Denk, Frank Köstler, Marc Riemke und Manuel C. Mittas byOutoftheBox_Radio on hearthis.at UNTERSTÜTZUNG: ⬛️Marc unterstützen –gerne mit einer Spende an den Verein: »Institut Kraft – Ökosoziales Kultur-, Bildungs- und Vernetzungsprojekt« Kontoverbindung:   AT97 3500 0000 2604 7431   ZVR-Nr.: 1967507897   https://institut-kraft.org ⬛️ Frank Köstler IBAN: DE53100110012629268735 📨 Kontakt für private…

UNGEKLÄRTE POLIT-MORDE ++ Extended 3 Stunden Cut in HD

Hier nun exklusiv für alle Leser die 3 Stunden Extendend Version unserer Reihe „UNGEKLÄRTE POLIT-MORDE“ in HD UNGEKLÄRTE POLIT-MORDE // 3 Stunden Extended Cut 01., JFK02., HERRHAUSEN & ROHWEDDER03., DIE BRIEFBOMBENSERIE IN ÖSTERREICH04., IM GESPRÄCH MIT DEM NSA WHISTLEBLOWER WILLIAM BILL BINNEY05., PRE 9/11 – WIE DER TIEFE STAAT DEN ISLAM INSTRUMENTALISIERT HAT06., 22 JAHRE…

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  • MANU´S WUNDERBARE WELT DES SCHWACHSINNS! ++ Ein paar Highlights aus all den Jahren!

  • HISTORY: Wie der israelisch-palästinensische Friedensprozess in den drei Jahrzehnten nach dem Oslo-Abkommen von 1993 auseinanderfiel

  • HISTORY: JFK Unsolved untersucht das Attentat, wer Präsident Kennedy wirklich erschossen hat und weitere Fakten

  • LAGE ++ Ukraine, Inland und weitere Themen ++ 23.11.23 mit Frank, Marc & Manuel


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